Jede Person die unsere Sportanlage betritt muss

Geimpft / Getestet / Genesen sein

Wir sind alle verpflichtet diesen Nachweis zu erbringen, ansonsten ist kein Zutritt erlaubt

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VEREINSBETRIEB & SPIELBETRIEB - Auszug aus den Verhaltensregeln:

A.Jede Anlage hat eine Hausordnung mit den Covid-19 Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auszuhängen. Personen, die dagegen verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen.

Die folgenden Punkte sind jedenfalls zu beachten und umzusetzen:

1. Die Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansamm-lungen).

2. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.

3. Ein Mindestabstand von 2 m außerhalb des Tennisplatzes ist einzuhalten.

4. Nach erfolgtem GGG-Nachweis beim Betreten der Anlage sind folgende Punkte gestattet:

a. Das Spielen im Freien (Einzel und Doppel)

b. Das Spielen in der Halle (Einzel und Doppel)

c. Training und Breitensport in sportartüblicher Gruppen-größe, maximal aber 10 Personen

d. Benützung der Gastronomie im Rahmen der aktuellen Verordnung der Bundesregierung

e. Benützung aller sanitären Anlagen und Garderoben im Rahmen der aktuellen Verordnung der Bundesregierung

5. Bei der Sportausübung selbst sowie in sanitären Anlagen muss keine Maske getragen werden.

6. Die Sportanlage sowie alle dazugehörigen Einrichtungen müssen um spätestens 22:00 Uhr schließen.

7. Bei einem Verdachts- oder Anlassfall während eines Turniers muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (als zuständige Gesundheitsbehörde) kontaktiert oder die Gesundheitsnummer 1450 angerufen werden.

 

B. Die Verantwortung zur Erstellung und zur Umsetzung eines Präventionskonzeptes liegt beim jeweiligen Verein.

Zur Umsetzung des Vereins-, Spiel- und Trainingsbetriebes sind zumindest nachstehende Präventionsmaßnahmen zu treffen:

1. Ein COVID-19-Präventionskonzept (Hygieneregeln für Sportler, Gesundheits-Check, Hygienemaßnahmen, Infrastruktur und Material) ist ebenso notwendig wie Contact-Tracing und Registrie-rungspflicht. Als Grundlage für das Präventionskonzept können diese Verhaltensregeln dienen.

2. Jede Sportstätte ernennt einen COVID-19-Beauftragten.

3. Sämtliche Spieler (oder deren gesetzliche Vertreter), Betreuer und Trainer müssen vom Verein über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt werden